Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
KMT Heiztechnik GmbH (FN 399932k)
Pappelstraße 2, 4484 Kronstorf, Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen der KMT Heiztechnik GmbH (im Folgenden Auftragrnehmer bzw. KMT) und dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber) in Österreich und im EU-Ausland.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei deren Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, KMT hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Unterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
Technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben in Katalogen, Broschüren oder auf der Website sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An allen Zeichnungen, Entwürfen und sonstigen technischen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Werk (EXW Kronstorf gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung), ohne Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung.
Mangels einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist der Kaufpreis (Rechnungsbetrag) innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (9,2 % über dem Basiszinssatz).
4. Lieferung, Leistungsausführung und Fristen
Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der folgenden Zeitpunkte: (a) Datum der Auftragsbestätigung, (b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen.
Fälle höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden KMT für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Lieferverpflichtung.
5. Gefahrenübergang und Versand
Die Gefahr für den Untergang oder die Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über (EXW Kronstorf). Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versandkosten) übernommen haben.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen gelierten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung inklusive Zinsen und Nebenkosten vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für Unternehmer. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Lieferung auf etwaige Mängel zu untersuchen und diese umgehend, spätestens jedoch binnen 7 Tagen, schriftlich zu rügen.
Bei Vorliegen eines Mangels hat KMT das Recht, zwischen Verbesserung (Reparatur), Austausch oder Preisminderung zu wählen. Verschleißteile (insbesondere elektrische Heizleiter bei bestimmungsgemäßem Verschleiß) sind von der Gewährleistung ausgenommen.
8. Haftung und Schadenersatz
Die Haftung von KMT auf Schadenersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für Produkte, die nach Vorgaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden gefertigt werden, übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Konstruktion, sondern lediglich, dass die Ausführung den Angaben des Kunden entspricht.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für 4484 Kronstorf sachlich zuständige Gericht (i.d.R. Landesgericht Linz) ausschließlich zuständig.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Stand: März 2026
